Wichtig für GmbH-Geschäftsführer

D&O Managerhaftpflicht

Bessere Entscheidungen: Fehler von Führungskräften versichern

Geschäftsführer haften mit ihrem gesamten Privatvermögen gegenüber Dritten, auch gegenüber dem eigenen Unternehmen – und das schon bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen. In mittelständischen Planungsbüros können Fehlentscheidungen bei geringer Kapitalausstattung schnell zur Insolvenz führen. Der Insolvenzverwalter hat dann Schadenersatzansprüche gegen die Geschäftsleitung zu prüfen. Mit einer Manager-Haftpflichtversicherung („D&O“) können Unternehmen ihre Geschäftsführer oder leitenden Angestellten absichern. Die Prämien zahlt das Unternehmen, geschützt ist aber die Führungskraft. Auf diese Weise sichert die Firma im Übrigen auch die eigene Liquidität ab. Aon bietet ein Konzept an, dass zu günstigen Konditionen umfangreiche Zusatzleistungen umfasst. 

 

Unser Aon-Konzept hat folgende besondere Vorteile:

  • Unkomplizierte Beantragung ohne Bilanzeinsicht, Transparente Kalkulation über Prämientabelle
  • Außer Vorsatz gibt es keine elementaren Ausschlüsse
  • Kostenübernahme zur Minderung von Reputationsschäden
  • Gehaltsfortzahlung bei Einbehalt von Vergütungsansprüchen wegen Schadenersatzforderungen 


     . 
  • Der Kreis versicherter Personen ist weiter gefasst. So sind z. B. persönlich haftende Gesellschafter von Personengesellschaften, Prokuristen, leitende Angestellte, Generalbevollmächtigte und besondere Vertreter gemäß § 30 BGB eingeschlossen.
  • Arbeitnehmer, die aufgrund von Gesetz- oder Industriestandards zu Beauftragten für Compliance, Datenschutz, Geldwäsche, Arbeitsschutz- oder Sicherheit bestellt wurden, sind eingeschlossen.

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