Wichtige Ergänzung zur Berufshaftpflichtversicherung

Vertrags- und Honorarrechtsschutz

Neues Konzept inklusive Mediation & mündliche Verträge.

Honorar- oder Gewährleistungsstreitigkeiten mit Auftraggebern gehören für Ingenieure und Architekten zum Alltag. Vor der juristischen Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche schrecken aber viele Büros zurück, nicht zuletzt wegen des Kostenrisikos. Über führende Rechtsschutzversicherer können wir jetzt eine an der Branchenpraxis orientierte Lösung zu Sonderkonditionen anbieten. Dieser Rechtsschutz ist unabhängig von der jeweiligen Berufshaftpflicht-Versicherung (die ggf. eine „Aktive Honorarklage“ vorsieht) und damit von der Frage, ob der Auftraggeber seine Zahlungsverweigerung mit einem vermeintlichen Schaden begründet.

  • Versichern Sie die Kosten von Anwälten und Gericht, Sachverständigen-Honorare z. B. für HOAI-Gutachten
  • einschließlich Mediationsverfahren
  • Versicherung leistet nicht nur bei Streitigkeiten mit Bezug auf schriftliche Werkverträge, sondern auf „verbindliche“, mithin auch mündlich getroffene „Werk- und Dienstverträge“!

Besser beraten: Auftraggeber zahlt nicht...

„Aktive Honorarklage“ & Vertrags- und Honorarrechtsschutz

Zu den Funktionen der Berufshaftpflichtversicherung der Architekten und Ingenieure gehören die Prüfung von Schadenersatzansprüchen und die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Wenn der Auftraggeber aber Honorar einbehält, hilft diese Abwehrfunktion nicht weiter, denn etwaige Ansprüche werden durch Aufrechnung bereits durchgesetzt. Daher bieten die führenden deutschen Versicherer Versicherungsschutz in Form der „aktiven Honorarklage“. Dieses Instrument greift aber nur, wenn der Auftraggeber die Honorarkürzung mit einem versicherten Schadensersatzanspruch begründet – selbst wenn ein Mangel nur vorgeschoben wird. In der Praxis wird aber oft kein (solcher) Grund benannt, damit ist die Berufshaftpflichtversicherung außen vor. Empfehlenswert ist daher der Zusatzbaustein Vertrags- und Honorarrechtsschutz und die Unterstützung durch das UNIT-Schadenmanagementteam. Gemeinsam mit dem Kunden legt unser Schadenmanager im Hinblick auf die Geschäftsbeziehung zum Auftraggeber zunächst eine Verhandlungsstrategie fest, prüft Sachverhalt, Streithöhe und Selbstbehalt und beantragt ggf. beim Rechtsschutzversicherer die Kostentragung für die erste Instanz. Bestätigt dieser mit Erstschreiben und Schadennummer, so kann der Rechtsanwalt des Versicherungsnehmers tätig werden und z. B. Klage einreichen. Nun kommt es zum Schwur: Folgt auf die Klage eine Widerklage durch den Auftraggeber mit spezifizierten Mängeln, so ist die Berufshaftpflichtversicherung wieder mit im Boot und übernimmt die weitere Bearbeitung, das heißt Befriedung oder Abwehr der Ansprüche, unter Umständen aktive Honorarklage. Folgt auf die Klageeinreichung keinerlei Bekanntmachung von Mängeln, übernimmt der Vertrags- und Honorarrechtschutz die Kosten des weiteren (Gerichts-)Verfahrens. UNIT kann den Zusatzbaustein zu Berufshaftpflichtverträgen aller führenden deutschen Versicherer einrichten.

 

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